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Digitalfunk; Beantragung einer staatlichen Förderung für Endgeräte

Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen, die Durchführenden des Land- und Luftrettungsdienstes, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die freiwilligen Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes bei der Erstbeschaffung der Endgeräte für den digitalen BOS-Funk.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Regierung von Oberfranken

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 10 - Staatsrecht, Sicherheit und Ordnung

Leistungsdetails

Zweck

Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.

Mittlerweile ist der erste Teil der Endgeräteförderung, die Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen mit Fahrzeugfunkgeräten MRT, Handfunkgeräten HRT und Festfunkstellen FRT weitestgehend abgeschlossen. Der Fokus liegt damit auf dem zweiten Teil, der Förderung von Alarmmeldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräten für den Umstieg von der analogen zur digitalen Alarmierung.

Gegenstand

Gefördert werden

  • Digitale Funkgeräte für Fahrzeuge und Personal.
  • Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen gemäß Sonderförderprogramm Digitalfunk. 
  • Installations- und Ausstattungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die Geräte einsatzbereit zu machen.

Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind - Kommunen für ihre Feuerwehren, einschließlich örtlicher und überörtlicher Fahrzeuge, besondere Führungsdienstgrade und vorab benannter örtlicher Einsatzleiter. - Durchführende des Land- und Luftrettungsdienstes für landgebundene Einsatzfahrzeuge, Luftfahrzeuge und das jeweilige Personal. - Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für Notärzte, Leitende Notärzte, Außenärzte sowie deren staatlich anerkannte private Einsatz- und Kommandofahrzeuge. - Freiwillige Hilfsorganisationen für Katastrophenschutzfahrzeuge und deren Personal.

Zuwendungsfähige Kosten

Beschaffung von neuen, zertifizierten digitalen 

  • BOS-Fahrzeugfunkgeräten
  • BOS Funkgeräten zur Nutzung in Rettungs- und Intensivtransporthubschraubern 
  • BOS-Handfunkgeräten
  • BOS-Festfunkstellen
  • BOS-TETRA-Pagern (APRT)
  • Komponenten zur Ertüchtigung von Sirenenanlagen für die TETRA-Alarmierung ausschließlich mit den jeweils weiter spezifizierten Bestandteilen, sowie ggf. Funktionen und Zubehör.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, ist aber auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt. 

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Gefördert werden die Beschaffungen insbesondere nur dann, wenn sie im Rahmen des Umstiegs vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz erfolgen. Die zur Förderung beantragten Endgeräte müssen ferner fachlich notwendig sowie für die Teilnahme am BOS-Funk zertifiziert sein und die weiteren Anforderungen der Autorisierten Stelle Bayern erfüllen. 

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. 

Gefördert wird zudem nur der Kauf von Endgeräten, eine Förderung von Leasing oder Mietkauf ist ausgeschlossen. 

Weitere Fördervoraussetzungen für die Beschaffung digitaler Endgeräte sind im einschlägigen Sonderförderprogramm und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), enthalten.

Ausschlusskriterien:

Förderfähig sind ausschließlich zertifizierte digitale Endgeräte für die am digitalen BOS-Funk teilnahmeberechtigten Zuwendungsempfänger

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antragsbogen Alarmempfänger (Pager)
    • Antragsbogen Sirenensteueranlagen
    • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk - Anlage 3.1
    • Verwendungsbestätigung bei Gewährung einer Zuwendung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk - Anlage 4

Einen entsprechenden Förderantrag  können die Zuwendungsberechtigten bei der für sie zuständigen Regierung (Förderbehörde) stellen.

keine

Der Antrag muss bis 31.12.2026 gestellt werden. Das Sonderförderprogramm Digitalfunk wurde mit IMS vom 10.12.2024 letztmalig verlängert und ist bis zum 31.12.2026 befristet. Der Nachweis der Verwendung für eine Förderung nach diesem Programm muss der Förderbehörde bis spätestens 31.12.2028 vorliegen.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Woch(en) bis zu 16 Woch(en) zu rechnen.

Keine

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 21.04.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Quelle: Förderfinder