Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Hat sich Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit so verändert, dass Sie diese nicht mehr in einem berufsmäßigen Umfang ausüben oder beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmende? Dann können Sie nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert sein.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.
Soweit sich der Umfang Ihrer Tätigkeit verringert oder Sie mehrere Personen abhängig beschäftigen, muss die Künstlersozialkasse die Beendigung Ihrer Versicherungspflicht prüfen.
oder
Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
Mitteilung per Post:
Beantworten Sie mögliche Rückfragen der Künstlersozialkasse bitte umgehend.
Die Künstlersozialkasse prüft Ihre Angaben und informiert Sie per Post, zu welchem konkreten Zeitpunkt Ihre Versicherungspflicht endet.
Es fallen keine Kosten an.
Teilen Sie unverzüglich mit, wenn Sie Ihre erwerbsmäßige selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgeben oder mehr als eine Person abhängig beschäftigen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.