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Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.
Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.
Die Beihilfestelle der Stadt Fürth ist nur für Berechtigte der kreisfreien Stadt zuständig. Beihilfeberechtigte anderer Kommunen, Landkreise oder des Freistaates Bayern wenden sich bitte an die für Sie zuständige Stelle.
Beihilfeberechtigt sind:
Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Beihilfeleistungen fort (Artikel 96 Absatz 1 BayBG).
Während einer familienpolitischen Beurlaubung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenständiger Anspruch auf Krankenfürsorgeleistungen (vergleiche Artikel 89 BayBG). Der Umfang der Leistungen richtet sich ebenfalls nach der Bayerischen Beihilfeverordnung.
Berücksichtigungsfähige Angehörige sind:
Die Anträge können in schriftlicher Form (Anträge finden Sie unten unter "Formulare") oder elektronisch über die Beihilfe Service Apps für Android und Apple. Wichtige Informationen dazu bietet ein Merkblatt zur Einführung des Einführung Inputmanagements und Beihilfe Service Apps. Klicken Sie dazu bitte unten auf "Weiterführende Links".
Anträge per E-Mail sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich.
Schriftliche Anträge können Sie auf dem Postweg stellen, in dem Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den entsprechenden Belegen an das Scanzentrum senden:
Stadt Fürth
Beihilfestelle
81534 München
Beihilfeunterlagen werden gemäß Artikel 110 Abs. 2 Bayerisches Beamtengesetz grundsätzlich nicht zurückgegeben. Reichen Sie deshalb bitte nur deutlich lesbare Kopien oder Duplikate ein. Kopieren Sie - wenn erforderlich - auch die Rückseite der Dokumente. Kopieren Sie nicht mehrere Belege auf ein Blatt. Heften Sie diese nicht zusammen.
Wichtiger Hinweis:
Bitte schicken Sie nur Beihilfeanträge und die zugehörigen Belege an das Scanzentrum. Sonstiger Schriftverkehr wie Anfragen, Heil- und Kostenpläne, Anträge auf Psychotherapie usw. richten Sie bitte ausschließlich an folgendes Postfach:
Stadt Fürth
Beihilfestelle
90744 Fürth
Bitte geben Sie in allen Papieranträgen und Schreiben immer Ihre vollständige Beihilfenummer an. Sie finden diese auf jedem Beihilfebescheid rechts oben über dem Datum.
Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen (zum Beispiel Kauf eines Medikaments) oder der Rechnungsstellung (zum Beispiel des Arztes oder Zahnarztes) beantragt wird. Diese neue dreijährige Antragsfrist gilt für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2020 entstanden und in Rechnung gestellt worden sind. Maßgebend ist das Datum des Eingangs beim Scanzentrum in München.
Die Anträge werden so schnell wie möglich in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Sie helfen uns, die Laufzeit für die Bearbeitung zu verkürzen, wenn Sie:
Beamtinnen und Beamte können Beihilfe beantragen.