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Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Formulare

Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Beihilfestelle der Stadt Fürth

Leistungsdetails

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

Ergänzung: Stadt Fürth

Die Beihilfestelle der Stadt Fürth ist nur für Berechtigte der kreisfreien Stadt zuständig. Beihilfeberechtigte anderer Kommunen, Landkreise oder des Freistaates Bayern wenden sich bitte an die für Sie zuständige Stelle.

Ergänzung: Stadt Fürth

Beihilfeberechtigt sind:

  1. Beamtinnen und Beamte sowie Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger
  2. Ruhestandsbeamtinnen und -beamte
  3. Witwen und Witwer, hinterbliebene Lebenspartner sowie die in Artikel 39 des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG) genannten Kinder der in Nummern 1 und 2 bezeichneten Personen
  4. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Januar 2001 begründet wurde und ununterbrochen fortgeführt wurde, wenn und solange Bezüge gezahlt oder nur wegen der Anwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt werden.

Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Beihilfeleistungen fort (Artikel 96 Absatz 1 BayBG).

Während einer familienpolitischen Beurlaubung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein eigenständiger Anspruch auf Krankenfürsorgeleistungen (vergleiche Artikel 89 BayBG). Der Umfang der Leistungen richtet sich ebenfalls nach der Bayerischen Beihilfeverordnung.

Berücksichtigungsfähige Angehörige sind:

  • Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG). Die Aufwendungen von ihnen sind nicht beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte im Sinn des § 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) im zweiten Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrages 21.832,00 Euro überstiegen hat.
  • Kinder, die im Familienzuschlag nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind. Kinder werden im Familienzuschlag berücksichtigt, wenn für sie Anspruch auf Kindergeld besteht. Sind beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt und beihilfeberechtigt, erhält die Beihilfe dasjenige Elternteil, das den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag bezieht. Die Beihilfeberechtigten können gemeinsam eine abweichende Vereinbarung treffen, sofern nicht das Beihilferecht des Bundes oder eines Landes eine feste Zuordnung vorsieht. (Kinder, die als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst einen eigenständigen Anspruch auf Beihilfe haben, zählen seit 01.01.2017 bei einem ebenfalls verbeamteten Elternteil nicht zum Kreis der berücksichtigungsfähigen Angehörigen.)

 

Ergänzung: Stadt Fürth

  • Beihilfe-Antrag
    • Ausgefüllter Beihilfeantrag
    • Dazugehörige Belege wie Rechnungen (Ärzte, Zahnärzte, Hilfsmittel usw.) und Verordnungen (Arzneimittel, Heilbehandlungen usw.)

Ergänzung: Stadt Fürth

Die Anträge können in schriftlicher Form (Anträge finden Sie unten unter "Formulare") oder elektronisch über die Beihilfe Service Apps für Android und Apple. Wichtige Informationen dazu bietet ein Merkblatt zur Einführung des Einführung Inputmanagements und Beihilfe Service Apps. Klicken Sie dazu bitte unten auf "Weiterführende Links".

Anträge per E-Mail sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht möglich.

Schriftliche Anträge können Sie auf dem Postweg stellen, in dem Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den entsprechenden Belegen an das Scanzentrum senden:

Stadt Fürth
Beihilfestelle
81534 München

Beihilfeunterlagen werden gemäß Artikel 110 Abs. 2 Bayerisches Beamtengesetz grundsätzlich nicht zurückgegeben. Reichen Sie deshalb bitte nur deutlich lesbare Kopien oder Duplikate ein. Kopieren Sie - wenn erforderlich - auch die Rückseite der Dokumente. Kopieren Sie nicht mehrere Belege auf ein Blatt. Heften Sie diese nicht zusammen.

Wichtiger Hinweis:
Bitte schicken Sie nur Beihilfeanträge und die zugehörigen Belege an das Scanzentrum. Sonstiger Schriftverkehr wie Anfragen, Heil- und Kostenpläne, Anträge auf Psychotherapie usw. richten Sie bitte ausschließlich an folgendes Postfach:

Stadt Fürth
Beihilfestelle
90744 Fürth

Bitte geben Sie in allen Papieranträgen und Schreiben immer Ihre vollständige Beihilfenummer an. Sie finden diese auf jedem Beihilfebescheid rechts oben über dem Datum.

Ergänzung: Stadt Fürth

Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Entstehen der Aufwendungen (zum Beispiel Kauf eines Medikaments) oder der Rechnungsstellung (zum Beispiel des Arztes oder Zahnarztes) beantragt wird. Diese neue dreijährige Antragsfrist gilt für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2020 entstanden und in Rechnung gestellt worden sind. Maßgebend ist das Datum des Eingangs beim Scanzentrum in München.

Ergänzung: Stadt Fürth

Die Anträge werden so schnell wie möglich in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.

Sie helfen uns, die Laufzeit für die Bearbeitung zu verkürzen, wenn Sie:

  • Ihre Aufwendungen mit einer überschaubaren Anzahl (maximal 15) von Belegen einreichen
  • die Belege nicht einzeln falten, heften oder klammern,
  • auf gut lesbare Kopien achten 
  • nicht mehrere Rechnungen (auch keine Rezepte bzw. Verordnungen) auf ein Blatt kopieren

Stand: 02.04.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales