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Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten diesen zur Verwendung auf dem Arbeitsmarkt in das deutsche Bildungssystem einstufen lassen? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist eine behördliche Bescheinigung, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt wird.
Sie stuft einen Hochschulabschluss aus dem Ausland in das deutsche Bildungssystem ein. Bei Behörden, Botschaften und Arbeitgebenden können Sie die Zeugnisbewertung als Nachweis Ihrer Qualifikation verwenden.
Die Zeugnisbewertung enthält Angaben zum Hochschulabschluss, zum Studiengang, zur Hochschule sowie zur Art und Dauer des Studiums und bestätigt die Anerkennung von Hochschule und Studiengang im jeweiligen Herkunftsland. Zudem wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.
Die Zeugnisbewertung ist eine vergleichende Einstufung. Sie berechtigt nicht zur Umwandlung ausländischer Grade in deutsche akademische Grade und Titel. Sie berechtigt auch nicht zur Arbeit in einem reglementierten Beruf und ersetzt nicht die hierfür erforderliche Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation.
Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.
Möchten Sie an einer bayerischen Hochschule weiterstudieren oder promovieren, wenden Sie sich bitte an direkt an die jeweilige Hochschule, an der Sie studieren oder promovieren wollen.
Sie benötigen eine abgeschlossene Hochschulausbildung.
Welche Unterlagen erforderlich sind, unterscheidet sich je nach Herkunftsland und Hochschulabschluss. Über den Vorab-Check können Sie ermitteln, welche Dokumente Sie einreichen müssen.
Die Zeugnisbewertung kostet 208 EUR.
Eine Ersatzbescheinigung für eine bereits ausgestellte Zeugnisbewertung kostet 104 EUR.
keine
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate. Eine längere Bearbeitungsdauer aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens ist möglich.
Die Zeugnisbewertung eignet sich für nicht reglementierte Berufe vor allem zur Verwendung auf dem Arbeitsmarkt. Für reglementierte Berufe benötigen Sie eine Anerkennung.
Möchten Sie studieren, wenden Sie sich bitte an die Hochschule, bei der Sie ihr Studium aufnehmen oder fortsetzen möchten.