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Öffentlicher Personennahverkehr; Erhalt von Hilfen für den Ausbildungsverkehr

Nach Art. 24 des Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) erhalten die kommunalen Aufgabenträgern jährlich pauschale Hilfen für den Ausbildungsverkehr.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 23 - Personenbeförderung, Schienen- und Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung

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