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Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Verwaltungsgemeinschaft Reichling

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 8:00 -12:00 (nur Einwohnermeldeamt)

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86934 Reichling

Postanschrift

Untergasse 3
86934 Reichling