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Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens

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