Logo Bayernportal

Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege; Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege - Greenkeeper - ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Formulare

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Die Fortbildung zum "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" mit staatlicher Prüfung setzt einen Abschluss in einem "grünen Beruf" als Landwirt / Landwirtin, Gärtner / Gärtnerin, Forstwirt / Forstwirtin oder Winzer / Winzerin und einer anschließenden dreijährigen Berufserfahrung bzw. die Meisterprüfung voraus.

Im Fortbildungslehrgang "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" werden die wesentlichen Aufgabenbereiche eines Greenkeepers vermittelt: Grünflächenbau, Grünflächenpflege, Golfplatzpflege und Platzmanagement.
In der Theorie und vor allem in der Praxis geben die Referenten das notwendige Wissen und Können an die Teilnehmer weiter. Zwischen den Lehrgängen wird ein 12-wöchiges Praktikum absolviert. Hierbei gewinnt der zukünftige "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" Einblick in Organisation, Vorbereitung und Abwicklung des Golfplatzbetriebes.

Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger "DEULA Bayern GmbH" in Freising zu erfahren (siehe unter "Weiterführende Links").

  • Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung
    (Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt)
  • Nachweis über die nach der Berufsabschlussprüfung abgeleistete praktische Berufstätigkeit
    (Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung der Landwirtschaftliche, Krankenkasse, AOK oder der Gemeinde)
  • Lebenslauf mit Lichtbild
    (aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu ersehen ist)
  • ggf. Zeugnis über den Sachkundenachweis - Pflanzenschutz
  • ggf. Zeugnis über die einschlägige Meisterprüfung
    (Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt)
  • ggf. Bestätigung über eine bereits bestehende oder verbindlich in Aussicht stehende haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit
  • ggf. Bestätigung über einen bereits teilweise oder ganz besuchten Fortbildungslehrgang in Golfplatzpflege
    oder Nachweise über den Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten
Stand: 11.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus