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Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Magistratsstr. 1
84371 Triftern
Postfach 8
84368 Triftern