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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Aßling

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Bahnhofstraße 1
85617 Aßling

Postanschrift

Postfach 1128
85615 Aßling