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Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Werner-von-Siemens-Str. 18a
86405 Meitingen
Postfach 1108
86400 Meitingen