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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Stadt Stadtbergen

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Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen

Postanschrift

Oberer Stadtweg 2
86391 Stadtbergen