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Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
und
13:00 Uhr - 17:30 Uhr
Schloßplatz 2
97816 Lohr a.Main
Postfach 1446
97804 Lohr a.Main