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Strahlenschutz; Anzeige von Tätigkeiten an Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

Wenn Sie Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler geschäftsmäßig prüfen, erproben, warten oder instand setzen möchten oder Personen hierfür beschäftigen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzeigen.

Regierung von Unterfranken

Strahlenschutz, Medizinprodukte Betreiben, Kompetenzzentrum Röntgen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

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12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
9:00 Uhr - 11:30 Uhr

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12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
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