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Bachelor Professional in Landwirtschaftlichem Rechnungswesen und Steuern; Beantragung der Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 61 - Bildung in der Land- und Hauswirtschaft

Leistungsdetails

Zu den Aufgaben eines Bachelor Professional in Landwirtschaftlichem Rechnungswesen und Steuern in einer Steuerkanzlei gehören u. a.:

  • Durchführen und Betreuen der laufenden Buchführung in digitalisierter Form
  • Erstellen des steuerlichen Jahresabschlusses, der steuerlichen Einnahmen-Überschussrechnung oder der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
  • Erstellen von Steuererklärungen und Prüfen von Steuerbescheiden
  • Unterstützen bei der Steuergestaltungsberatung
  • Erstellen eines BMEL-Jahresabschlusses nach den Vorgaben der Ausführungsanweisung
  • Erstellen von Bilanzanalysen durch Berechnen aussagekräftiger Kennzahlen
  • Evaluierung der Kennzahlen mit Standortbestimmung
  • Unterstützen landwirtschaftlicher Unternehmer bei der Betriebsplanung

Voraussetzungen für die Fortbildungsprüfung zum Bachelor Professional in Landwirtschaftlichem Rechnungswesen und Steuern sind ein Berufsabschluss als Landwirt/Landwirtin, Fachkraft Agrarservice, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin oder Winzer/Winzerin und ein Lernumfang zur Erlangung der notwendigen Qualifikationen von mindestens 1.200 Stunden. Dieser Lernumfang kann durch die Teilnahme an einem einschlägigen Vorbereitungskurs mit zugehörigen Praktikumszeiten nachgewiesen werden. Auch ein agrarwissenschaftlicher Diplom-, Bachelor oder Masterabschluss berechtigt zur Fortbildungsprüfung, sofern der notwendige Lernumfang von mindestens 1.200 Stunden durch einen einschlägigen Vorbereitungskurs mit zugehörigen Praktikumszeiten nachgewiesen wird. Bei einem kaufmännischen oder verwaltungstechnischen Ausbildungsabschluss sowie einem wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss ist zusätzlich eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Land- und Forstwirtschaft oder in Bereichen mit überwiegendem Bezug zur Land- und Forstwirtschaft (z. B. Landwirtschaftliche Buchstelle) nachzuweisen.
Stand: 11.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus