Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.
und
12:45 Uhr - 15:30 Uhrund
12:45 Uhr - 15:30 Uhrund
12:45 Uhr - 15:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr