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Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Allgemeines Sicherheitsrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Ausländerwesen:

Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

Hausanschrift

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau

Postanschrift

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau