Logo Bayernportal

Vereinswesen; Anmeldung eines Ausländervereins oder eines ausländischen Vereins

Die Gründung, Änderung und Auflösung eines ausländischen Vereins oder eines Ausländervereins mit Sitz in Deutschland ist innerhalb von zwei Wochen bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, d. h. der zuständigen kreisfreien Gemeinde oder dem zuständigen Landratsamt anzumelden.

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Sachgebiet 23 - Amt für Kinder, Jugend und Familie

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Im Notfall sind wir unter Telefon 09131 / 803 1500 am Mo, Di, Mi 8 - 16 Uhr, Do 8 - 18 Uhr und Fr 8 - 12 Uhr erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich im Notfall bitte an die Kinderschutz-Hotline Tel. Nr. 0911 / 231 3333.

Hausanschrift

Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen

Postanschrift

Postfach 2520
91013 Erlangen