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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Führerscheinbehörde im Straßenverkehrsamt

Leistungsdetails

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständige Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

 

Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

Ergänzung: Stadt Fürth

Wer vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland zieht, darf nur sechs Monate mit einer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen. Eine rechtzeitige Umschreibung ist unbedingt erforderlich.

Diese Regelung gilt nicht für EU- bzw. EWR-Führerscheine.

Ein EU- bzw. EWR-Führerschein ist eine Fahrerlaubnis, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Island, Liechtenstein und Norwegen – ausgestellt wurde. Diese Führerscheine sind innerhalb der EU und des EWR grundsätzlich gegenseitig anerkannt.

Wer einen gültigen EU- oder EWR-Führerschein besitzt, darf in Deutschland grundsätzlich im Umfang der erteilten Fahrerlaubnisklassen ohne Umschreibung Kraftfahrzeuge führen. Solange er gültig ist, besteht keine Pflicht zur Umschreibung. Ein freiwilliger Umtausch ist allerdings jederzeit möglich, zum Beispiel weil man ein deutsches Dokument besitzen möchte.

 

Ergänzung: Stadt Fürth

Wohnsitz in der Stadt Fürth

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Führerschein

Ergänzung: Stadt Fürth

  • Umschreiben ausländischer Führerscheine
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter)
    • Wohnsitzbescheinigung, die bei der Ausländerbehörde erhältlich ist. (Bitte fordern Sie diese mindestens zwei Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin per E-Mail an ausl@fuerth.de an.)

    Zusätzliche Unterlagen bei Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
    • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 Berufskraftfahrerqualifikation
    • Nachweis der Weiterbildungen (Module)
    • Für Berufskraftfahrerqualifikation Nachweis der Grundqualifikation

    Zusätzliche Unterlagen bei Verlängerung der Gültigkeit der Klassen D1, D1E, D, DE

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
    • Leistungsdiagnostik
    • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 Berufskraftfahrerqualifikation
    • Nachweis der Weiterbildungen (Module)
    • Für Berufskraftfahrerqualifikation Nachweis der Grundqualifikation

    Umschreibung aus einem Listenstaat

    Als "Listenstaat" werden die Staaten bezeichnet, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt werden. Die notwendigen Papiere entsprechen den Unterlagen, die bei der Umschreibung von EU-Führerscheinen benötigt werden. Allerdings können diese abweichen und zusätzliche Bescheinigungen hinzukommen. Dies hängt davon ab, ob Prüfungen wie Theorie und Praxis abgelegt werden müssen oder nicht.

    Es wird eine Wohnsitzbescheinigung benötigt, die bei der Ausländerbehörde erhältlich ist. (Bitte fordern Sie diese mindestens zwei Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin per E-Mail an ausl@fuerth.de an.)

    Wenn der Führerschein nicht EU-harmonisiert ist, das heißt, nicht den Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B1, B, C1, C, D1, D, BE, C1E, CE, D1E, DE, L, T entspricht, ist zusätzlich eine Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins erforderlich.

    Umschreibung aus einem Drittstaat

    Als Drittstaat bezeichnet man Staaten, die weder in der EU sind, noch zu den Listenstaaten gehören. Drittstaaten sind ausbildungsbefreit, das heißt, es müssen keine Theorie- oder Praxisstunden nachgewiesen werden, allerdings ist eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren.

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 mal 45 Millimeter)
    • Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs
    • Sehtest
    • Name der Fahrschule
    • Wohnsitzbescheinigung, die bei der Ausländerbehörde erhältlich ist. (Bitte fordern Sie diese mindestens zwei Wochen vor Ihrem vereinbarten Termin per E-Mail an ausl@fuerth.de an.)
    • Übersetzung und Klassifizierung des Führerscheins

    Zusätzlich Unterlagen bei den Klassen C1, C1E, C, CE

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (statt Sehtest)
    • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 Berufskraftfahrerqualifikation
    • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
    • Für Berufskraftfahrerqualifikation Nachweis der Grundqualifikation (wie bei EU-Umschreibung)

    Zusätzlich Unterlagen bei den Klassen D1, D1E, D, DE

    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
    • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (statt Sehtest)
    • Leistungsdiagnostik
    • Für Eintragung Schlüsselzahl 95 Berufskraftfahrerqualifikation
    • Nachweis der Grundqualifikation oder Weiterbildungen (Module)
    • Für Berufskraftfahrerqualifikation Nachweis der Grundqualifikation (wie bei EU-Umschreibung)

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
  • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

Ergänzung: Stadt Fürth

Diese Leistung ist kostenpflichtig und muss direkt vor Ort bar oder per EC-Karte bzw. Kreditkarte (außer AmericanExpress) bezahlt werden.

für die Umschreibung des Führerscheins: keine

 

Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Staat, der nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

Ergänzung: Stadt Fürth

Es können nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden.

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 30.05.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration