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Gewerbeansiedlung; Ausweis von Gewerbegebieten

Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen.

Stadt Rosenheim

Stabsstelle Wirtschaftsförderungsagentur

Öffnungszeiten

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Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

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Königstr. 24
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim