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Leichenschau und Bestattung; Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs

Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Günzburg

302 Gewerberecht, Vollzug des Gesundheitsrechts und des Veterinärrechts

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