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Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
            Wittelsbacherstr. 55
            
            83022 Rosenheim
        
                Postfach 100465
                
                83004 Rosenheim