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Leichen und Aschenreste Verstorbener müssen im Regelfall auf Friedhöfen beigesetzt werden. Eine Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs kann in Ausnahmefällen beantragt werden.
Martinswinkelstraße 8
82467 Garmisch-Partenkirchen
Martinswinkelstraße 8
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