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Wenn Sie für Ihr gewerbliches Unternehmen eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen günstigen Kredit mit tilgungsfreien Zeiten beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hilft Unternehmen bei der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise.
Sie können eine Förderung bis zu EUR 100 Millionen bekommen für:
Keine Förderung bekommen Sie:
Sie können maximal EUR 100 Millionen Kredit bekommen. Der Höchstbetrag Ihres Kredits ist begrenzt auf
Bei Krediten über EUR 25 Millionen können Sie nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtverschuldung oder 30 Prozent der Bilanzsumme Ihres Unternehmens als Kredit bekommen.
Sie können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren.
Förderfähige Maßnahmen sind:
Für den Kredit zahlen Sie einen reduzierten Zinssatz zwischen 1,00 bis 2,12 Prozent im Jahr. Ihr individueller Zinssatz hängt ab von
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen besonders günstige Zinskonditionen.
Sie können bis zu 3 Jahre nach der Auszahlung des Kredits zunächst nur Zinsen zahlen (tilgungsfreie Anlaufzeit). So haben Sie in der ersten Zeit nach der Investition größeren finanziellen Spielraum.
Für Ihre Maßnahme können Sie folgende Laufzeitvarianten des Kredits wählen:
Wenn Sie Investition durchgeführt haben abgeschlossen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie das Geld aus dem Kredit vollständig für Ihre Maßnahme ausgegeben haben.
Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Sie können den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall müssen Sie eine extra Gebühr (Vorfälligkeitsentschädigung) zahlen.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können die Förderung aus diesem Programm mit anderen Förderleistungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Gegebenenfalls müssen Sie weitere Unterlagen einreichen.
Ihr Antrag auf Förderung wird über Ihre Hausbank/Finanzpartner schriftlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt.
entfällt
Die KfW braucht in der Regel 2 bis 4 Wochen um Ihren Antrag zu bearbeiten.
Hinweis:
Wenn Sie Ihren Antrag gestellt haben, können Sie auf eigenes finanzielles Risiko mit der Maßnahme beginnen.
keine