Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie möchten bestimmte Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang nutzen? Dies müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Anlage 3 - Frequenzzuteilungs-Antrag 3700-3800 MHz
Anlagen 5a und 5b - Erklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (FaLeiZu)
INFO A3 (Hinweise zum Frequenzzuteilungsantrag)
INFO A4 (Hinweise zum Frequenznutzungskonzept)
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Aufgrund des Einsatzes neuer breitbandiger Kommunikationstechnologien nimmt der Bedarf an Funkverbindungen zu. Der drahtlose Netzzugang ermöglicht eine schnelle und relativ kostengünstige Übertragung.
Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang werden zum größten Teil einzeln zugeteilt. Das soll für eine möglichst störungsfreie und effiziente Nutzung der zugewiesenen Frequenzen sorgen.
Sie müssen die Zuteilung von Frequenzen für einen drahtlosen Netzzugang bei der Bundesnetzagentur beantragen. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
Frequenzen werden zugeteilt, wenn
Sie können den Antrag per E-Mail stellen:
Die Kosten sind abhängig von der Bandbreite, Laufzeit, Größe und Art des Planungsgebiets. Siehe "Gebührenformel für lokales Breitband" auf der Internetseite des BNetzA.
Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie möchten bestimmte Frequenzen für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk nutzen? Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Als Sendernetzbetreiber im Rundfunk beantragen Sie die Zuteilung von Frequenzen bei der Bundesnetzagentur.