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Kleinkläranlage; Übermittlung der Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit

Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) bescheinigt im Auftrage eines Betreibers einer Kleinkläranlage gegenüber der zuständigen Behörde die Funktionstüchtigkeit seiner Anlage.

Landratsamt Günzburg

Fachbereich 42 - Wasserrecht und Bodenschutz

Öffnungszeiten

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