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Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen. In Fällen, in denen keine Erlaubnispflicht besteht, muss die Tätigkeit angezeigt werden.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 54 - Verbraucherschutz, Veterinärwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung

Hausanschrift

Halderstraße 21
86150 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg