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Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen. In Fällen, in denen keine Erlaubnispflicht besteht, muss die Tätigkeit angezeigt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und Pharmazie

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