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Wenn Sie sich im Bereich IT-Sicherheit qualifizieren möchten und Ihre Fachkunde belegen wollen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zertifizierung beantragen.
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Als zentrale Zertifizierungsstelle für IT-Sicherheit in Deutschland bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Ihnen derzeit 9 Zertifizierungen, die Ihre Fachkunde rund um die Technischen Richtlinien des BSI belegen. Die Zertifizierungen richten sich in der Regel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Sicherheitsdienstleistern.
Ihren Antrag für die Zertifizierung müssen Sie online oder schriftlich beim BSI stellen.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen erreichen:
Hinweis:
Die aktuellen und rechtsverbindlichen Angaben zu den zu erbringenden Nachweisen entnehmen Sie bitte der Verfahrensbeschreibung und dem Programm auf der Website des BSI.
Den Antrag auf Zertifizierung einer Person sowie Rezertifizierung können Sie im Online-Verfahren oder schriftlich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellen.
Online-Verfahren
Schriftlich per Post
Wenn Sie Kritische Infrastrukturen betreiben, müssen Sie nachweisen, dass die Sicherheit Ihrer Informationstechnik dem Stand der Technik entspricht. Nachweise müssen Sie alle 2 Jahre beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einreichen.
Sie können sich als gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle (GÜAS) beim BSI registrieren. Nach der Registrierung können Sie als Kontaktstelle für Meldungen und Sicherheitshinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die dem gleichen Sektor angehören, fungieren.
Wenn Sie eine Kritische Infrastruktur betreiben, müssen Sie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Kontaktstelle nennen, die jederzeit erreichbar ist.