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Wenn Ihnen in bestimmten Lebenssituationen das Geld für notwendige Anschaffungen fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Grundsicherungsgeld für einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn Sie:
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter erhalten.
Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung.
Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Grundsicherungsgeld beantragen.
Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.
Stellen Sie den Antrag immer, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da Sie einmalige Leistungen nur erhalten, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.
Wenn Sie sich während Ihrer Ausbildung in einer finanziellen Notsituation befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, können Sie in akuten Notsituationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, wenn Sie einen eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufbringen und Sie die Zahlung auch nicht aufschieben können.