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Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter beantragen.
Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Bürgergeld beantragen.
Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung, wie zum Beispiel einen Gutschein, zu.
Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen.
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie die Anschaffungen tätigen, da einmalige Leistungen nur erbracht werden, wenn der Bedarf noch nicht gedeckt ist.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.
Die einmaligen Leistungen werden in der Zuständigkeit der kommunalen Träger, also in kreisfreien Städten und Kreisen, erbracht. Die Höhe der Leistungen kann daher regional unterschiedlich sein.
Wenn Sie sich während Ihrer Ausbildung in einer finanziellen Notsituation befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss vom Jobcenter erhalten.
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie auf Antrag in akuten Notsituationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, wenn Sie einen eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufbringen und Sie die Zahlung auch nicht aufschieben können.