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Kommunale Veranstaltungen; Informationen und Anmeldung

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender).

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Gemeinde Eiselfing

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen (z. B. Kurse, Märkte) durchführen oder organisieren. Sie müssen sich z.T. anmelden, wenn Sie teilnehmen möchten.

Sie können einen Veranstaltungskalender veröffentlichen. Dieser wird häufig auch online zur Verfügung gestellt und ermöglicht z. B. die Suche Veranstaltung in der Gemeinde oder Landkreis nach Zeitraum, Veranstaltungsort oder Kategorie der Veranstaltung. Neben einer kurzen Beschreibung der Veranstaltung werden in der Regel die Kosten, der genaue Veranstaltungsort sowie Informationen über den Veranstalter veröffentlicht.

Ergänzung: Gemeinde Eiselfing

Die Gemeinde Eiselfing veröffentlicht im Mitteilungsblatt und online einen Veranstaltungskalender.

Ergänzung: Gemeinde Eiselfing

Es werden Veranstaltungen veröffentlicht, die öffentlich sind und in Eiselfing stattfinden.

Ergänzung: Gemeinde Eiselfing

Übermitteln Sie die Informationen über die Veranstaltung die veröffentlicht werden sollen über das Web-Formular.

Ergänzung: Gemeinde Eiselfing

keine

Ergänzung: Gemeinde Eiselfing

Die Veröffentlichung ersetzt nicht die Anzeige nach Art. 19 LStVG bzw. eine ggf. notwendige gaststättenrechtliche Erlaubnis.

Stand: 11.04.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales