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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Markt Teisendorf

Sachgebiet 2 - Bauleitplanung, Bauordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

+ nach Vereinbarung
https://www.teisendorf.org/

Hausanschrift

Poststraße 14
83317 Teisendorf

Postanschrift

Postfach 1230
83315 Teisendorf