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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet IV/2 - Hochbau Verwaltung und Bauordnung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Mi
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Do
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und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerdem nach telefonischer Vereinbarung

Hausanschrift

Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber

Postanschrift

Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.