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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Gemeinde Rudelzhausen

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kirchplatz 10
84104 Rudelzhausen

Postanschrift

Kirchplatz 10
84104 Rudelzhausen