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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Markt Stammbach

Bauverwaltung, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
09:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstr. 7
95236 Stammbach

Postanschrift

Rathausstr. 7
95236 Stammbach