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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Gemeinde Hallbergmoos

Abteilung P - Planen, Bauen, Technik, Umwelt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mi
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Am Ludwigskanal 8
85399 Hallbergmoos

Postanschrift

Am Ludwigskanal 8
85399 Hallbergmoos