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Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling
Postfach 1364
82142 Planegg