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Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schnitzlergasse 6
82487 Oberammergau
Postfach 20
82482 Oberammergau