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Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 33 - Sicherheitsbehörde

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