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Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.

Stadt Erlangen

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

+ nach Vereinbarung
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91052 Erlangen

Postanschrift

Äußere Brucker Straße 32
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