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Der Freistaat Bayern fördert nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen für den E-Straßengüterverkehr.
Neben der Individualmobilität im Pkw-Bereich werden batterieelektrische Antriebe auch auf dem Gebiet der Nutzfahrzeuge eine zunehmende Bedeutung gewinnen. Für den steigenden Anteil batterieelektrischer Nutzfahrzeuge ist ein dem Fahrzeughochlauf vorauslaufendes, bedarfsgerechtes Netz an Ladeinfrastruktur erforderlich. Ziel der Förderung ist daher der Aufbau von nicht öffentlich zugänglichen Ladepunkten für E-Gütertransportfahrzeuge. Damit soll für einschlägige Unternehmen, die im Bereich Gütertransport tätig sind, ein Anreiz zur Elektrifizierung von Fahrzeugflotten geschaffen werden
Förderfähig ist die Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Einzelheiten zur Förderfähigkeit ergeben sich aus der Förderrichtlinie sowie den jeweils geltenden Förderaufrufen.
Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.
Es sind ausschließlich die Ausgaben für die Anschaffung, den Aufbau, die Installation, die Modernisierung oder die Erweiterung von Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss für E-Gütertransportfahrzeuge förderfähig. Ausgaben sind nicht förderfähig, die nicht explizit zum Aufbau oder Anschluss der Ladeinfrastruktur nötig sind. Einzelheiten zur Förderfähigkeit ergeben sich aus der Richtlinie.
Ladepunkte sowie Netzanschluss werden mit einem prozentualen Anteil von maximal 40 % gefördert. Für KMU wird der Fördersatz um 10 Prozentpunkte erhöht. Der konkret geltende Fördersatz wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben.
Desweitern ist ein Förderhöchstbetrag festgelegt. Dieser ist bei den Ladepunkten abhängig von der Ladeleistung und liegt zwischen 10.000 und 100.000 EUR. Beim Netzanschluss liegt der Höchstbetrag ebenfalls bei 10.000 bzw. 100.000 EUR.
Wesentliche Voraussetzungen:
Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formularsystem der Bewilligungsstelle. Für eine vollständig digitale Antragseinreichung ist ein Elster-Zertifikat nötig. Ohne Elster-Authentifizierung müssen digital eingereichte Anträge ausgedruckt und innerhalb von vier Wochen gemäß Poststempel rechtsverbindlich unterschrieben in schriftlicher Form bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden.
Die Einreichungsfristen werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt. Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.
Förderaufrufe, Musteranträge und sonstige Informationen zum Landesförderprogramm "Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern"
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Über die Webapp "Ladeatlas Bayern" können die öffentlich zugänglichen Ladestationen für Elektroautos in Bayern ermittelt werden.
Der Freistaat Bayern fördert öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses.