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Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung

Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 25 - Geschäftsstelle Gutachterausschuss/GIS-Koordination

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