Logo Bayernportal

Wohneigentum in Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen; Beantragung einer Genehmigung für Begründung oder Teilung

Fremdenverkehrsgemeinden können durch Satzung bestimmen, dass die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum genehmigungspflichtig ist.

Ansprechpartner - Landratsamt Hof

Fachbereich 401 Bauordnung (rechtlich)

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.