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Handwerklicher Kleinunternehmer; Beantragung der Eintragung in das Verzeichnis der Handwerkskammer

Wenn Sie schwerpunktmäßig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben möchten und über eine einschlägige Gesellenausbildung verfügen, müssen Sie sich in das Verzeichnis Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
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Max-Joseph-Straße 4
80333 München

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