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Das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur dient der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen.
Gefördert werden Investitionen in Schulgebäude:
Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen.
Antragsberechtigt war finanzschwache Gemeinden, Landkreise und Bezirke.
Die Förderung erfolgte als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte.
Voraussetzung war eine Aufnahme in das Förderprogramm im 1. Halbjahr 2018. Dazu war der Antragstellung ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet, dessen Bewerbungsfrist am 27. April 2018 endete.
Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsstelle spätestens bis 30. Juni 2024 vorzulegen.
Alle Maßnahmen müssen bis zum 31. Dezember 2023 vollständig abgenommen werden. Der Verwendungsnachweis ist der Bewilligungsstelle innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen, spätestens jedoch bis 30. Juni 2024.
Verwaltungsgerichtliche Klage