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Bei grundlegenden Problemen mit der Post- oder Paketbeförderung können Sie sich bei Bundesnetzagentur beschweren.
In Deutschland ist die Versorgung mit wichtigen Post- und Paketdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gesetzlich garantiert. Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung. Sie geht dazu unter anderem Beschwerden nach, fordert Unternehmen zur Prüfung oder Stellungnahme auf und sammelt Informationen, die auf Defizite in der Versorgung hindeuten.
Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört zum Beispiel, dass
Wenn die Bundesnetzagentur durch gehäufte Beschwerden oder eigene Auswertungen Auffälligkeiten feststellt, fordert sie das jeweilige Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.
Ihre Beschwerde muss im Zusammenhang stehen mit den gesetzlichen Vorgaben zur
Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:
Haben Sie etwas zu beanstanden, sollten Sie sich mit einer Beschwerde zunächst an das betroffene Postunternehmen wenden und dieses zur Beseitigung der Mängel auffordern.
Bei anhaltenden oder wiederkehrenden Mängeln oder grundlegenden Qualitätsproblemen können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden:
Sie können die Beschwerde kostenlos einreichen.
Es gibt keine Frist für die Beschwerde.
Die Bearbeitundsdauer beträgt im Durchschnitt eine Woche. Je nach Sachverhalt kann es auch zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen.
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.