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Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

Landratsamt Rosenheim

Gruppe 512 - Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereirecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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83022 Rosenheim

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