Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Sie benötigen in nachfolgenden Fällen ein Weinbegleitdokument:
Sie können die Ausstellung der Weinbegleitdokumente schriftlich oder online bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen.
Die Begleitdokumente können in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden.
Das fünffache Begleitdokument-Durchschlagspapier erhalten Sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.