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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Tiergärten, die von einer Kommune betrieben wird.

Markt Lappersdorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Di
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstr. 3
93138 Lappersdorf

Postanschrift

Postfach 1150
93134 Lappersdorf